Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der VQF in Bezug auf Stablecoins das SRO-Reglement überarbeitet und angepasst hat.
Die neue Bestimmung im SRO-Reglement, welche von der FINMA genehmigt wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, lautet wie folgt:
«Art. 15bis Identifizierung bei Stablecoins
1 Emittenten von Stablecoins müssen bei der Emission von Stablecoins, die einen Rückzahlungsanspruch in einer staatlichen Währung gegenüber den Emittenten verkörpern, dafür sorgen, dass sämtliche über die Stablecoins verfügenden Personen vom Emittenten oder von angemessen beaufsichtigten Finanzintermediären hinreichend identifiziert werden. Dies ist durch entsprechende vertragliche und – soweit angebracht – technologische Übertragungsbeschränkungen sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Stablecoins, die als entgegengenommene Gelder, deren Rückzahlung durch eine Bank garantiert werden, im Sinne vom Art. 5 Abs. 3 Bst. f BankV qualifizieren.»
Unsere VASP-Mitglieder sind angehalten, ab dem 1. Januar 2025 die neue Reglementsbestimmung sowie die FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2024 zu beachten beziehungsweise einzuhalten. Wir erwarten zudem, dass bereits jetzt die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der Konformität mit den neuen Vorgaben ergriffen werden, sollte das Geschäftsmodell durch die neue Bestimmung und die FINMA-Aufsichtsmitteilung tangiert sein.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen