Dear Sir or Madam,
Please find here below newsletters regarding "International Sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of the International Sanctions section of FINMA's website.
16. August 2018 Internationale Sanktion 2018
Änderung der Anhänge 3 und 5 der Verordnung vom 30. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.231.149.82)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 15. August 2018 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen geändert. Dabei wurde der Eintrag zu einer natürlichen Person gelöscht.
Die Änderung tritt am 16. August 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) abrufbar.
16. August 2018 Internationale Sanktion 2018
Änderung des Anhangs 3 der Verordnung vom 27. August 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 16. August 2018 den Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine geändert. Die Änderung tritt am 16. August 2018 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und dem SECO solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association