Dear Sir or Madam,
Please find here below a newsletter regarding "International sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of FINMA's website.
13. August 2025 International sanction
Aktualisierte Sanktionsmeldung: Ukraine
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Erweiterung der Sanktionslisten betreffend Russland publiziert. Die Schweiz hat damit diverse Änderungen übernommen, welche die EU im Rahmen ihres 18. Sanktionspakets beschlossen hatte.
Am 11. August 2025 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Sanktionslisten betreffend Russland ausgeweitet und auf seiner Internetseite publiziert. Die Massnahmen treten am 12. August 2025 in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association
