Dear Sir or Madam,
Please find here below a newsletter regarding "International sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of FINMA's website.
31. July 2025 International sanction
Verordnung vom 7. März 2025 über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Syrien (Anpassung des Anhangs)
Am 31. Juli 2025 hat das EDA gestützt auf Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG; SR 196.1) den Anhang der Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Syrien angepasst (Syrien-Verordnung; SR 196.127.27). Die Änderung tritt am 31. Juli 2025 um 18 Uhr in Kraft.
Personen und Institutionen, die in der Schweiz Vermögenswerte von Personen halten, verwalten oder von solchen Vermögenswerten Kenntnis haben, die unter eine Sperrungsmassnahme nach Art. 3 SRVG fallen, müssen gemäss den Vorschriften des SRVG solche Vermögenswerte unverzüglich sperren und der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) melden. Personen und Institution umfassen unter anderem die Finanzintermediäre.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association
