Dear Sir or Madam,
Please find here below a newsletter regarding "International sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of the International Sanctions section of FINMA's website.
17. April 2024 Internationale Sanktion 2024
Aktualisierte Sanktionsmeldung
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Änderung des Anhangs 1 der Verordnung vom 18. Mai 2016 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) (SR 946.231.127.6) publiziert.
Mit Beschluss vom 15. April 2024 hat der UNO-Sicherheitsrat die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig. Das SECO hat daher am 16. April 2024 die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association