Dear Sir or Madam,
Please find here below a newsletter regarding "International sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of the International Sanctions section of FINMA's website.
21. February 2024 International Sanction 2024
Aktualisierte Sanktionsmeldung
Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 beschlossen, die infolge des Erdbebens vom Februar 2023 in das Sanktionsregime gegenüber Syrien aufgenommene befristete humanitäre Ausnahme um weitere sechs Monate zu verlängern.
Die Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) sieht bereits zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Zwecke vor. Der Bundesrat hatte am 10. März 2023 beschlossen, die befristete humanitäre Ausnahme der EU in die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien aufzunehmen. Dank dieser Ausnahme sind die gezielten Finanzsanktionen nicht anwendbar auf Tätigkeiten, die zur Durchführung humanitärer Aktivitäten durch internationale Organisationen oder bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren erforderlich sind.
Mit dem heutigen Beschluss verlängert der Bundesrat die Ausnahme nun ebenfalls um sechs zusätzliche Monate bis zum 12. September 2024.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association