Dear Sir or Madam,
Please find here below a newsletter regarding "International Sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of the International Sanctions section of FINMA's website.
30. August 2023 Internationale Sanktion 2023
Aktualisierte Sanktionsmeldung
Per 30. August 2023 übernimmt der Bundesrat die übrigen Massnahmen, die von der EU am 3. August 2023 erlassen wurden. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in Belarus (SR 946.231.116.9) geändert.
Die Massnahmen gleichen das Sanktionsregime Belarus weiter an das Sanktionsregime Russland an. Sie umfassen insbesondere ein Exportverbot für Güter und Technologien zur Verwendung in der Luft- oder der Raumfahrtindustrie. Weiter wurde die Liste der Güter zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus erweitert. Schliesslich wurden die bestehenden Ausfuhrverbote für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter) sowie für Güter zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus an die für Russland geltenden Ausfuhrverbote angepasst. Die Neuerungen treten am 30. August 2023 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association