GwG-Revision: Beraterinnen und Berater

Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden neu auch bestimmte berufsmässig tätige Beraterinnen und Berater erfasst. Je nach konkreter Tätigkeit können künftig Sorgfalts-, Organisations- und Meldepflichten nach GwG sowie ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation erforderlich sein.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Massgebend sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Ausführungsverordnungen sowie die regulatorischen Vorgaben nach deren definitiver Genehmigung.

Wer betroffen sein kann

Betroffen sein können insbesondere Personen und Unternehmen, die für Dritte bei finanziellen Transaktionen oder der Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken.

Beispiele solcher Rechtsvorgänge können sein:

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken

  • Gründung, Führung oder Verwaltung nicht operativer Rechtseinheiten

  • Einlagen, Ausschüttungen sowie Kauf und Verkauf von nicht operativen Rechtseinheiten

  • Domizil- oder Sitzdienstleistungen für Rechtseinheiten

Wichtig: Entscheidend ist jeweils die konkrete Tätigkeit. Nicht jede Beratungstätigkeit führt automatisch zu einer Unterstellung nach GwG.

betroffene berater

Berufsmässigkeit

Schwellenwerte und Zeitpunkt

Die Schwellenwerte für die Berufsmässigkeit werden wie bei Finanzintermediären in der Geldwäschereiverordnung konkretisiert. 

Aufnahmegesuche für Beraterinnen und Berater können eingereicht werden. 

Bitte beachten Sie, dass unterstellungspflichtige Beraterinnen und Berater ab dem 1. Oktober 2026 bis zur Bestätigung ihres Anschlusses an eine SRO keine neuen Geschäftsbeziehungen im Beraterbereich aufnehmen dürfen. Für bereits bestehende Geschäftsbeziehungen im Beraterbereich sind zudem die Sorgfaltspflichten gemäss GwG einzuhalten. 

Beraterinnen und Berater, deren Tätigkeit ab dem 1. Oktober 2026 neu vom Geltungsbereich des GwG erfasst wird, müssen innert zwei Monaten nach Überschreitung der Berufsmässigkeitsschwelle ein SRO-Anschlussgesuch einreichen. Für jene, welche schon vor dem 1. Oktober 2026 vom Geltungsbereich erfasst sind, ist somit ein SRO-Anschluss bis zum 1. Dezember 2026 angezeigt.

Eine frühzeitige Abklärung ist deshalb empfehlenswert, insbesondere wenn Ihre Tätigkeit in einen der genannten Bereiche fallen könnte.

Frühzeitig klären, welche Pflichten gelten

Bei Fragen zur Unterstellungspflicht, zum SRO-Anschluss oder zum Aufnahmeverfahren erreichen Sie uns über das untenstehende Kontaktformular.

Mitglied beim VQF werden

Das Aufnahmegesuch sowie die weitere Beilagen stehen Ihnen als Word-Dateien zum Download zur Verfügung und können elektronisch ausgefüllt werden. Unsere detaillierte Wegleitung unterstützt Sie Schritt für Schritt beim Aufnahmeverfahren und erleichtert die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

Sobald Ihr vollständig ausgefülltes Aufnahmegesuch einschliesslich aller erforderlichen Beilagen bei uns eingegangen ist und die Bearbeitungsgebühr gemäss Gebührenreglement bezahlt wurde, prüft der VQF Ihr Gesuch und wird sich mit Ihnen für die weiteren Schritte in Verbindung setzen.

Wegleitung zum Aufnahmegesuch ansehen

Fragen zur Beraterunterstellung

Welche Beratungstätigkeit fällt unter das GwG?
Wann muss sich ein Berater nicht unterstellen?
Was bedeutet die Mitwirkung bei finanziellen Transaktionen einschliesslich der Mittelbeschaffung?
Wie wird die Einhaltung des Berufsgeheimnisses der Rechtsanwälte gewährleistet?
Welche grundlegenden Sorgfaltspflichten müssen Berater erfüllen?
Ab wann gelten die neuen Sorgfaltspflichten?
Kann bereits jetzt eine Unterstellung als Berater beim VQF erfolgen?
Wie muss ein Berater vorgehen, um sich der SRO VQF zu unterstellen?
Bis wann muss ein Berater sein Aufnahmegesuch einreichen?
Darf ein unterstellungspflichtiger Berater ab dem 1. Oktober 2026 bis zum Entscheid über die Aufnahme weiterhin geschäftstätig sein?
Ich bin unsicher, ob meine Tätigkeit dem GwG untersteht. Was kann der VQF tun?
Es gibt neben den FAQ’s des VQF auch noch solche, welche das SIF herausgearbeitet hat. Wo finde ich diese FAQ’s?

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